Wertach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87497
Vorwahl
08365
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bichel, Buronhtte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid, Bichel, Buronhütte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid
Adressen:
1. Gemeinde Wertach
Hauptstraße 1
87497 Wertach
2. Landratsamt Oberallgäu
Büchsenstraße 11
87527 Sonthofen
3. Ausländeramt Oberallgäu
Georg-Schäfer-Straße 3
87527 Sonthofen
Gemeinde Wertach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.