Wertach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87497
Vorwahl
08365
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bichel, Buronhtte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid, Bichel, Buronhütte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid
Adressen:
1. Gemeinde Wertach
Hauptstraße 1
87497 Wertach
2. Landratsamt Oberallgäu
Büchsenstraße 11
87527 Sonthofen
3. Ausländeramt Oberallgäu
Georg-Schäfer-Straße 3
87527 Sonthofen
Gemeinde Wertach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.