Wertach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87497
Vorwahl
08365
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bichel, Buronhtte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid, Bichel, Buronhütte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid
Adressen:
1. Gemeinde Wertach
Hauptstraße 1
87497 Wertach
2. Landratsamt Oberallgäu
Büchsenstraße 11
87527 Sonthofen
3. Ausländeramt Oberallgäu
Georg-Schäfer-Straße 3
87527 Sonthofen
Gemeinde Wertach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.