Riedstadt ist gemessen an ihrer Fläche die größte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64560
Vorwahl
06158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
2. Ordnungsamt Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
3. Bürgerbüro Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
Gemeinde Riedstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Neugasse 1" in Riedstadt-Erfelden wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Plangebiet umfasst Grundstücke in der Gemarkung Erfelden, Flur 1, Flurstücke Nr. 304/7 und Nr. 566/3 (teilweise), mit einer Gesamtgröße von ca. 0,25 ha. Die Entwurfsplanung war vom 7. Oktober bis 8. November 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Riedstadt zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffentlichkeit wurde förmlich an der Planung beteiligt, und Stellungnahmen konnten innerhalb des genannten Zeitraums abgegeben werden. Der Bebauungsplan enthält textliche Festsetzungen, Begründung und Anlagen wie Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzfachliche Potenzialanalyse und Baugrunduntersuchung.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.