Riedstadt ist gemessen an ihrer Fläche die größte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64560
Vorwahl
06158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
2. Ordnungsamt Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
3. Bürgerbüro Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
Gemeinde Riedstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Neugasse 1" in Riedstadt-Erfelden wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Plangebiet umfasst Grundstücke in der Gemarkung Erfelden, Flur 1, Flurstücke Nr. 304/7 und Nr. 566/3 (teilweise), mit einer Gesamtgröße von ca. 0,25 ha. Die Entwurfsplanung war vom 7. Oktober bis 8. November 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Riedstadt zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffentlichkeit wurde förmlich an der Planung beteiligt, und Stellungnahmen konnten innerhalb des genannten Zeitraums abgegeben werden. Der Bebauungsplan enthält textliche Festsetzungen, Begründung und Anlagen wie Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzfachliche Potenzialanalyse und Baugrunduntersuchung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.