Riedstadt ist gemessen an ihrer Fläche die größte Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64560
Vorwahl
06158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
2. Ordnungsamt Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
3. Bürgerbüro Riedstadt
Hauptstraße 1
64560 Riedstadt
Gemeinde Riedstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Neugasse 1" in Riedstadt-Erfelden wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Plangebiet umfasst Grundstücke in der Gemarkung Erfelden, Flur 1, Flurstücke Nr. 304/7 und Nr. 566/3 (teilweise), mit einer Gesamtgröße von ca. 0,25 ha. Die Entwurfsplanung war vom 7. Oktober bis 8. November 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Riedstadt zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffentlichkeit wurde förmlich an der Planung beteiligt, und Stellungnahmen konnten innerhalb des genannten Zeitraums abgegeben werden. Der Bebauungsplan enthält textliche Festsetzungen, Begründung und Anlagen wie Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzfachliche Potenzialanalyse und Baugrunduntersuchung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.