Rielasingen-Worblingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg südlich von Singen (Hohentwiel), unmittelbar an der Schweizer Grenze.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.995 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78239
Vorwahl
07731
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
2. Ordnungsamt Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
3. Bürgerbüro Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
Gemeinde Rielasingen-Worblingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 5. Änderung“ in Rielasingen-Worblingen trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2022 in Kraft. Der Plan zielt auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ab und umfasst fünf Gebäude. Es gab Änderungen im Bereich des Gebäudes D, einschließlich Anpassungen der Gebäudehöhe und der oberirdischen Parkmöglichkeiten, da der Bau einer Tiefgarage oder Unterkellerung bautechnisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar war.
Zusätzlich wurde die 18. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen im Januar 2022 genehmigt und in Kraft gesetzt, welcher die langfristige Bodennutzung und Infrastruktur-Standorte darstellt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.