Gottmadingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.750 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78244
Vorwahlen
07731, 07734, 07739
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gottmadingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gottmadingen umfassen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solaranlagen auf einer Fläche von insgesamt 80,71 ha vorsieht, davon 75,61 ha in Gottmadingen und 5,06 ha in Gailingen. Diese Änderung ermöglicht die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bauplanungsrechtlich.
Zudem gibt es Offenlagen für verschiedene Bebauungspläne, wie die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Sonderbaufläche „Tennisanlage und Grünfläche“ und diverse Änderungen bestehender Bebauungspläne, z.B. die 1. und 2. Änderungen des Sanierungsgebiets I - Ortskern und des Gebiets Brügel.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.