Gottmadingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.750 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78244
Vorwahlen
07731, 07734, 07739
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gottmadingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gottmadingen umfassen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solaranlagen auf einer Fläche von insgesamt 80,71 ha vorsieht, davon 75,61 ha in Gottmadingen und 5,06 ha in Gailingen. Diese Änderung ermöglicht die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bauplanungsrechtlich.
Zudem gibt es Offenlagen für verschiedene Bebauungspläne, wie die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Sonderbaufläche „Tennisanlage und Grünfläche“ und diverse Änderungen bestehender Bebauungspläne, z.B. die 1. und 2. Änderungen des Sanierungsgebiets I - Ortskern und des Gebiets Brügel.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.