Rietberg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'riːtbɛʁk] ist eine Stadt an der oberen Ems im Nordosten Nordrhein-Westfalens und gehört zum ostwestfälischen Kreis Gütersloh im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33397
Vorwahlen
05244, 02944, 05242, 05248
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rietberg, Rathausstraße 1, 33397 Rietberg
2. Kreis Gütersloh, Wilhelmstraße 10, 33330 Gütersloh
3. Agentur für Arbeit Gütersloh, Wilhelmstraße 7, 33330 Gütersloh
Gemeinde Rietberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rietberg weist kontinuierlich neue Baugebiete für die Wohnbebauung in allen sieben Stadtteilen aus. Im Baugebiet Langer Schemm-Erweiterung II werden 20 Wohnbaugrundstücke zum Verkauf angeboten, mit Größen zwischen 520 und 740 Quadratmetern. Die Erschließungsmaßnahmen sollen im Spätsommer 2025 abgeschlossen sein.
Ein weiterer Kindergarten im Stadtteil Mastholte ist geplant, mit der Fertigstellung des Kindergartengebäudes wird Ende 2025/Anfang 2026 gerechnet. Auf dem entsprechenden Grundstück ist bereits ein Container für den vorzeitigen Betrieb des Kindergartens aufgestellt.
Im Bereich Hauptstraße / Auf dem Moor in Varensell wird ein Grundstück mit einer Größe von 625 Quadratmetern nach Gebot vergeben. Die Grundstücke müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung im Grundbuch bebaut werden, und es gilt das Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe für Wärme- und Warmwasserversorgung.
Die Stadt Rietberg hat zudem die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mastholte-Nord beschlossen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken und Kindergartenplätzen zu decken.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung