Rietberg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'riːtbɛʁk] ist eine Stadt an der oberen Ems im Nordosten Nordrhein-Westfalens und gehört zum ostwestfälischen Kreis Gütersloh im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33397
Vorwahlen
05244, 02944, 05242, 05248
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rietberg, Rathausstraße 1, 33397 Rietberg
2. Kreis Gütersloh, Wilhelmstraße 10, 33330 Gütersloh
3. Agentur für Arbeit Gütersloh, Wilhelmstraße 7, 33330 Gütersloh
Gemeinde Rietberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rietberg weist kontinuierlich neue Baugebiete für die Wohnbebauung in allen sieben Stadtteilen aus. Im Baugebiet Langer Schemm-Erweiterung II werden 20 Wohnbaugrundstücke zum Verkauf angeboten, mit Größen zwischen 520 und 740 Quadratmetern. Die Erschließungsmaßnahmen sollen im Spätsommer 2025 abgeschlossen sein.
Ein weiterer Kindergarten im Stadtteil Mastholte ist geplant, mit der Fertigstellung des Kindergartengebäudes wird Ende 2025/Anfang 2026 gerechnet. Auf dem entsprechenden Grundstück ist bereits ein Container für den vorzeitigen Betrieb des Kindergartens aufgestellt.
Im Bereich Hauptstraße / Auf dem Moor in Varensell wird ein Grundstück mit einer Größe von 625 Quadratmetern nach Gebot vergeben. Die Grundstücke müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung im Grundbuch bebaut werden, und es gilt das Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe für Wärme- und Warmwasserversorgung.
Die Stadt Rietberg hat zudem die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mastholte-Nord beschlossen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken und Kindergartenplätzen zu decken.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet