Rimsting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83253
Vorwahl
08051
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, ™d, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg, Unterhuben, Westernach, Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, Öd, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg
Adressen:
1. Gemeinde Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
2. Standesamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
3. Ordnungsamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
Gemeinde Rimsting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.