Sie ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig dessen Verwaltungssitz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
63.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83022, 83024, 83026
Vorwahl
08031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aising, Aisingerwies, Endorferau, Heiligblut, Kastenau, Pang, WesterndorfamWasen, Nördlich, Fürstätt, WesterndorfSt.Peter, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Erlenau, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Oberwöhr, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfStPeter
Adressen:
1. Stadt Rosenheim, Rathausplatz 1, 83022 Rosenheim
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 3, 83022 Rosenheim
Gemeinde Rosenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rosenheim umfassen die Diskussion und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 203 "Wittelsbacherstraße/Aventinstraße" in einer anstehenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses am 18. April 2024. Weitere Themen sind das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 10 "Marienberger Str. - Westerndorfer Str.", die Einleitung und Billigung des Vorentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" und der Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord".
Zusätzlich stehen Bauvorhaben wie der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten und einer Mittelgarage in der Frühlingstraße sowie die Errichtung eines Rinderstalls in Westerndorf St. Peter auf der Agenda. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und der Antrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Aisinger Straße sind ebenfalls Teil der aktuellen Entwicklungspläne.
Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan für Wohnmobilstellplätze in Happing, der für 2024 geplant ist. Zudem gibt es Pläne zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, die mit dem Bebauungsplan rechtsverbindlich seit 16. August 2023 umgesetzt werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.