Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67806
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark, AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
2. Ordnungsamt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
3. Bürgeramt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
Gemeinde Rockenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.10.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Flurstraße“ aus dem Jahr 2006 im Ortsteil Potzbach aufzuheben, um auf den ungenutzten Flächen neue Baugrundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanung weist das Gebiet als geplante Mischbaufläche aus. Aktuell wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Winnweiler durchgeführt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.