Die Ortsgemeinde Winnweiler liegt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
4921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67722
Vorwahl
06302
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmrauhenWeg, Eisenschmelz, Igelbornerhöhe, Kahlheckerhof, Kchengarten, Salzberg, AmrauhenWeg, Eisenschmelz, Igelbornerhöhe, Kahlheckerhof, Küchengarten, Salzberg
Adressen:
Gemeinde Winnweiler
Bahnhofstraße 8
66889 Winnweiler
Rathaus Winnweiler
Neuburger Straße 1
66889 Winnweiler
Landratsamt Donnersbergkreis
Am Alten Steinweg 2
67269 Grünstadt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.