Die Ortsgemeinde Winnweiler liegt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
4921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67722
Vorwahl
06302
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmrauhenWeg, Eisenschmelz, Igelbornerhöhe, Kahlheckerhof, Kchengarten, Salzberg, AmrauhenWeg, Eisenschmelz, Igelbornerhöhe, Kahlheckerhof, Küchengarten, Salzberg
Adressen:
Gemeinde Winnweiler
Bahnhofstraße 8
66889 Winnweiler
Rathaus Winnweiler
Neuburger Straße 1
66889 Winnweiler
Landratsamt Donnersbergkreis
Am Alten Steinweg 2
67269 Grünstadt
Gemeinde Winnweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.