Die Geschichte der heutigen Stadtteile reicht bis ins 8. Jahrhundert zurück. Sie entstand 1979 aus der Großgemeinde Rodgau, die 1977 im Rahmen der Gebietsreform in Hessen durch den Zusammenschluss von fünf bis dahin selbständigen Gemeinden gebildet wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
45.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63110
Vorwahl
06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
2. Bürgeramt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
3. Ordnungsamt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
Gemeinde Rodgau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Rodgau hat am 11. Dezember 2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 7. März 2024 statt, bei der der Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geboten wurden. Der erste Bauabschnitt umfasst etwa 25 Hektar und soll wesentliche Funktionen und Angebote wie Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau enthalten. Eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr über die S-Bahn ist im ersten Bauabschnitt geplant. Die Planung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der Straßen und Wege im Gebiet laufen parallel zur Bauleitplanung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.