Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Rodgau

Die Geschichte der heutigen Stadtteile reicht bis ins 8. Jahrhundert zurück. Sie entstand 1979 aus der Großgemeinde Rodgau, die 1977 im Rahmen der Gebietsreform in Hessen durch den Zusammenschluss von fünf bis dahin selbständigen Gemeinden gebildet wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
45.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63110
Vorwahl
06106
Adresse der Stadtverwaltung
Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Hintergasse 15, 63110 Rodgau 63110 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau

2. Bürgeramt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau

3. Ordnungsamt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
Gemeinde Rodgau – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Rodgau hat am 11. Dezember 2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 7. März 2024 statt, bei der der Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geboten wurden. Der erste Bauabschnitt umfasst etwa 25 Hektar und soll wesentliche Funktionen und Angebote wie Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau enthalten. Eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr über die S-Bahn ist im ersten Bauabschnitt geplant. Die Planung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der Straßen und Wege im Gebiet laufen parallel zur Bauleitplanung.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.