Sie entstand 1979 aus der Großgemeinde Rodgau, die 1977 im Rahmen der Gebietsreform in Hessen durch den Zusammenschluss von fünf bis dahin selbständigen Gemeinden gebildet wurde. Rodgau ist die einwohnerstärkste Stadt im Landkreis Offenbach in Hessen und liegt südöstlich von Offenbach am Main im Rhein-Main-Gebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
45.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63110
Vorwahl
06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
2. Bürgeramt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
3. Ordnungsamt Rodgau
Rathausplatz 1
63110 Rodgau
Gemeinde Rodgau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Rodgau hat am 11. Dezember 2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 7. März 2024 statt, bei der der Bebauungsplanvorentwurf vorgestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geboten wurden. Der erste Bauabschnitt umfasst etwa 25 Hektar und soll wesentliche Funktionen und Angebote wie Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau enthalten. Eine Unterführung für den Rad- und Fußgängerverkehr über die S-Bahn ist im ersten Bauabschnitt geplant. Die Planung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung und der Straßen und Wege im Gebiet laufen parallel zur Bauleitplanung.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.