Dietzenbach ist die Kreisstadt des Landkreises Offenbach in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
34.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63128
Vorwahl
06074
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dietzenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ ist im Gange, mit der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
- Der Bebauungsplan Nr. 3B/3 „Am Park & Ride - östlich der S-Bahnstation Mitte“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, mit der Vorprüfung ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
- Der Bebauungsplan Nr. 105 „An der Nordweststraße“ sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten vor, mit einer maßvollen Bebauung und der Einbeziehung eines Bolzplatzes in die Planung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.