Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Rosenheim

Sie ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig dessen Verwaltungssitz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
63.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83022, 83024, 83026
Vorwahl
08031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aising, Aisingerwies, Endorferau, Heiligblut, Kastenau, Pang, WesterndorfamWasen, Nördlich, Fürstätt, WesterndorfSt.Peter, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Erlenau, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Oberwöhr, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfStPeter
Adressen:
1. Stadt Rosenheim, Rathausplatz 1, 83022 Rosenheim
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 3, 83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rosenheim umfassen die Diskussion und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 203 "Wittelsbacherstraße/Aventinstraße" in einer anstehenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses am 18. April 2024. Weitere Themen sind das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 10 "Marienberger Str. - Westerndorfer Str.", die Einleitung und Billigung des Vorentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" und der Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord".

Zusätzlich stehen Bauvorhaben wie der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten und einer Mittelgarage in der Frühlingstraße sowie die Errichtung eines Rinderstalls in Westerndorf St. Peter auf der Agenda. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und der Antrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Aisinger Straße sind ebenfalls Teil der aktuellen Entwicklungspläne.

Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan für Wohnmobilstellplätze in Happing, der für 2024 geplant ist. Zudem gibt es Pläne zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, die mit dem Bebauungsplan rechtsverbindlich seit 16. August 2023 umgesetzt werden.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.