Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
63.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83022, 83024, 83026
Vorwahl
08031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aising, Aisingerwies, Endorferau, Heiligblut, Kastenau, Pang, WesterndorfamWasen, Nördlich, Fürstätt, WesterndorfSt.Peter, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Erlenau, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Oberwöhr, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfStPeter
Adressen:
1. Stadt Rosenheim, Rathausplatz 1, 83022 Rosenheim
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 3, 83022 Rosenheim
Gemeinde Rosenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rosenheim umfassen die Diskussion und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 203 "Wittelsbacherstraße/Aventinstraße" in einer anstehenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses am 18. April 2024. Weitere Themen sind das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 10 "Marienberger Str. - Westerndorfer Str.", die Einleitung und Billigung des Vorentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" und der Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord".
Zusätzlich stehen Bauvorhaben wie der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten und einer Mittelgarage in der Frühlingstraße sowie die Errichtung eines Rinderstalls in Westerndorf St. Peter auf der Agenda. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und der Antrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Aisinger Straße sind ebenfalls Teil der aktuellen Entwicklungspläne.
Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan für Wohnmobilstellplätze in Happing, der für 2024 geplant ist. Zudem gibt es Pläne zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, die mit dem Bebauungsplan rechtsverbindlich seit 16. August 2023 umgesetzt werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.