Krailling ist eine nordöstlich im oberbayerischen Landkreis Starnberg gelegene Gemeinde
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7895 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82152,82205 (Hüll),82349 (Frohnloh, Pentenried)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Krailling
Bahnhofstraße 1
82152 Krailling
2. Landratsamt Starnberg
Am Schloßpark 1
82319 Starnberg
3. Finanzamt Starnberg
Mühlstraße 2
82319 Starnberg
Gemeinde Krailling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Krailling plant eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 28, um den bestehenden Plan an aktuelle städtebauliche Ziele und rechtliche Anforderungen anzupassen. Dies betrifft verschiedene Flurnummern in der Gemarkung Krailling und soll bis zur erneuten Auslegung im Juli 2024 vorbereitet werden.
Der Gartenbauverein in Krailling bangt um seine Existenz aufgrund der Überplanung des Geländes um den Bauhof, aber der Bürgermeister Rudolph Haux versichert, dass dem Verein keine Flächen genommen werden sollen und die Gemeinde das Vereinsgelände erhalten möchte.
Zudem hat die Gemeinde einen Bebauungsplan für das ehemalige Tanklager erstellt, um einen Verladebahnhof zu verhindern und das Gelände stattdessen zu einem Ökoenergiepark zu entwickeln.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.