Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Krailling

Krailling ist eine nordöstlich im oberbayerischen Landkreis Starnberg gelegene Gemeinde
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7895 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82152,82205 (Hüll),82349 (Frohnloh, Pentenried)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Krailling
Bahnhofstraße 1
82152 Krailling

2. Landratsamt Starnberg
Am Schloßpark 1
82319 Starnberg

3. Finanzamt Starnberg
Mühlstraße 2
82319 Starnberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Krailling plant eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 28, um den bestehenden Plan an aktuelle städtebauliche Ziele und rechtliche Anforderungen anzupassen. Dies betrifft verschiedene Flurnummern in der Gemarkung Krailling und soll bis zur erneuten Auslegung im Juli 2024 vorbereitet werden.

Der Gartenbauverein in Krailling bangt um seine Existenz aufgrund der Überplanung des Geländes um den Bauhof, aber der Bürgermeister Rudolph Haux versichert, dass dem Verein keine Flächen genommen werden sollen und die Gemeinde das Vereinsgelände erhalten möchte.

Zudem hat die Gemeinde einen Bebauungsplan für das ehemalige Tanklager erstellt, um einen Verladebahnhof zu verhindern und das Gelände stattdessen zu einem Ökoenergiepark zu entwickeln.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.