Am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
28.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51503
Vorwahl
02205
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Bürgeramt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis
Kaiserstraße 20
51465 Bergisch Gladbach
Gemeinde Rösrath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Rösrath hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 "Sportanlagen Bergsegen", den Bebauungsplan Nr. 134 "PV Münchenberg" und den Bebauungsplan Nr. 133 "Hoffnungsthaler Bahnhof" aufzustellen.
- Der Bebauungsplan Nr. 131 "Altvolberger Obstwiese" und der Bebauungsplan Nr. 130 "ÖkoTec-Campus Rösrath" wurden ebenfalls aufgestellt.
- Für den Bereich der Christuskirche in Forsbach wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
- Kritik und Diskussionen um die Bebauung am Bahnhof Hoffnungsthal, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Infrastruktur, wurden in den jüngsten Ausschusssitzungen thematisiert.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Förderzusagen erhalten.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung