Am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
28.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51503
Vorwahl
02205
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Bürgeramt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis
Kaiserstraße 20
51465 Bergisch Gladbach
Gemeinde Rösrath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Rösrath hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 "Sportanlagen Bergsegen", den Bebauungsplan Nr. 134 "PV Münchenberg" und den Bebauungsplan Nr. 133 "Hoffnungsthaler Bahnhof" aufzustellen.
- Der Bebauungsplan Nr. 131 "Altvolberger Obstwiese" und der Bebauungsplan Nr. 130 "ÖkoTec-Campus Rösrath" wurden ebenfalls aufgestellt.
- Für den Bereich der Christuskirche in Forsbach wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
- Kritik und Diskussionen um die Bebauung am Bahnhof Hoffnungsthal, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Infrastruktur, wurden in den jüngsten Ausschusssitzungen thematisiert.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Förderzusagen erhalten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.