Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Overath

Overath ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
27.148 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51491
Vorwahlen
02206, 02204 (Immekeppel, Steinenbrück, Untereschbach), 02207 (Brombach)
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 25, 51491 Overath
Hauptstraße 25, 51491 Overath 51491 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Bernsau, Breidenassel, Broich, Burg, Burghof, Buschhofen, Combach, Cyriax, Eichen, Halzemich, Klef, Kotten, Lölsberg, Lokenbach, Meesbalken, Neuenhaus, Overath, Stich, Warth, Weberhöhe, Windhausen, Wsterhöhe, Bernsau, Breidenassel, Broich, Burg, Burghof, Buschhofen, Combach, Cyriax, Eichen, Halzemich, Klef, Kotten, Lölsberg, Lokenbach, Meesbalken, Neuenhaus, Stich, Warth
Adressen:
1. Stadt Overath, Rathausplatz 1, 51491 Overath
2. Bürgeramt Overath, Bahnhofstraße 1, 51491 Overath
3. Ordnungsamt Overath, Rathausplatz 1, 51491 Overath
Gemeinde Overath – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Overath hat die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vikerath Rott“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 13a BauGB beschlossen.
- Es gibt öffentliche Bekanntmachungen für die 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 60 „Vilkerath – Ortsmitte Nord“ und Nr. 99 „Overath – Heiligenhaus, Birken“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
- Ein nichtoffener Realisierungswettbewerb für die Attraktivierung und Neugestaltung des Steinhofplatzes und der ehemaligen Feuerwehrfläche im historischen Stadtkern von Overath wurde durchgeführt, mit dem Ziel, die funktionalen und städtebaulichen Qualitäten zu steigern.
- In der Wochenendhaussiedlung am Hasenberg gibt es Probleme mit der Entwässerungsanlage, die nicht den DIN-Vorgaben entspricht, und einen Baustopp bis die Anlage den Anforderungen genügt; zudem gibt es Diskussionen über eine Umwidmung zu einer Ferienhaussiedlung.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.