Die Stadt ist Verwaltungssitz des Landkreises Saarlouis und gilt als Schul- und Handelszentrum
Bundesland
Landkreis
Einwohner
34.445 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66740
Vorwahl
06831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beaumarais, Fraulautern, Holzmhle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmhle, Taffingsmhle, Beaumarais, Fraulautern, Holzmühle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmühle, Taffingsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarlouis
Kaiserstraße 6
66740 Saarlouis
2. Finanzamt Saarlouis
Am Alten Steinweg 37
66740 Saarlouis
3. Agentur für Arbeit Saarlouis
Friedrichstraße 1
66740 Saarlouis
Gemeinde Saarlouis – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.