Saarlouis [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}zaːrˈlʊɪ] (französisch Sarrelouis, zwischen 1793 und 1810 Sarre-Libre, von 1936 bis 1945 Saarlautern) ist mit rund 35.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
34.445 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66740
Vorwahl
06831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beaumarais, Fraulautern, Holzmhle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmhle, Taffingsmhle, Beaumarais, Fraulautern, Holzmühle, Labacherhof, Lisdorf, NeueWelt, Picard, Roden, Schillesmühle, Taffingsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarlouis
Kaiserstraße 6
66740 Saarlouis
2. Finanzamt Saarlouis
Am Alten Steinweg 37
66740 Saarlouis
3. Agentur für Arbeit Saarlouis
Friedrichstraße 1
66740 Saarlouis
Gemeinde Saarlouis – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.