Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schneverdingen

Schneverdingen (niederdeutsch/plattdüütsch Snevern) ist eine Stadt im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen und gehört zur Metropolregion Hamburg
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
18.964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29640
Vorwahlen
05193, 05198, 05199, 04265
Adresse der Stadtverwaltung
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen 29640 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Barrl, Gallhorn, Hansahlen, Hasselhof, Höpen, Meyerhof, Reinsehlen, Steinbeck, Voigten, Barrl, Gallhorn, Hansahlen, Hasselhof, Höpen, Meyerhof, Reinsehlen, Steinbeck, Voigten
Adressen:
1. Stadt Schneverdingen
Am Markt 1
29640 Schneverdingen

2. Einwohnermeldeamt Schneverdingen
Am Markt 1
29640 Schneverdingen

3. Ordnungsamt Schneverdingen
Am Markt 1
29640 Schneverdingen
Gemeinde Schneverdingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.