Sie ist nach der etwa 25 Kilometer südöstlich gelegenen Kreisstadt Rottweil die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rottweil und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
20.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78144, 78713
Vorwahlen
07422, 07402, 07729
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg, Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg
Adressen:
Stadtverwaltung Schramberg
Hauptstraße 59
78713 Schramberg
Landratsamt Rottweil
Marktstraße 24
78628 Rottweil
Agentur für Arbeit Rottweil
Hintere Str. 8
78628 Rottweil
Gemeinde Schramberg – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.