Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rottweil sowie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Rottweil ist seit dem 1. Juni 1970 eine Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
24.984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78628, 78652
Vorwahlen
0741, 07427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlingen, Haslerhof, Kapellenhof, Neuhaus, Seehof, Tierstein, Bühlingen, Haslerhof, Kapellenhof, Neuhaus, Seehof, Tierstein
Adressen:
Stadtverwaltung Rottweil
Kaiserstraße 22
78628 Rottweil
Landratsamt Rottweil
Schramberger Straße 12
78628 Rottweil
Finanzamt Rottweil
Hintere Straße 1
78628 Rottweil
Gemeinde Rottweil – Öffnungszeiten
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Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat den Bebauungsplan für die geplante Fußgänger-Hängebrücke Neckarline beschlossen. Die Stadtverwaltung hat alle notwendigen Planunterlagen vorliegen und die vertraglichen Grundlagen sind abgeschlossen, einschließlich eines städtebaulichen Vertrags, eines Dienstbarkeits-Vertrags und eines Kaufvertrags für den Bau eines Parkplatzes.
Der Baubeginn ist im Februar 2025 geplant, mit archäologischen Untersuchungen im Bereich des Bockshofs am 17. Februar und Gründungsarbeiten für den Brückenpylon auf der östlichen Talseite am 10. März. Die Errichtung des Pylons und das Spannen der Tragseile sind für den Sommer 2025, die Montage des Fußgängerstegs für die zweite Jahreshälfte 2025 und die feierliche Eröffnung für Mai 2026 geplant.
Die Brücke wird 606 Meter lang sein und die historische Innenstadt von Rottweil mit dem TK Elevator Testturm im Industriegebiet Berner Feld verbinden, ohne Stützpfeiler im Neckartal zu benötigen. Ein einziger Pylon auf der stadtfernen Seite des Tals wird die Brücke tragen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet