Rottweil, die älteste Stadt Baden-Württembergs, liegt etwa 90 Kilometer südlich von Stuttgart. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rottweil sowie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
24.984 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78628, 78652
Vorwahlen
0741, 07427
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlingen, Haslerhof, Kapellenhof, Neuhaus, Seehof, Tierstein, Bühlingen, Haslerhof, Kapellenhof, Neuhaus, Seehof, Tierstein
Adressen:
Stadtverwaltung Rottweil
Kaiserstraße 22
78628 Rottweil
Landratsamt Rottweil
Schramberger Straße 12
78628 Rottweil
Finanzamt Rottweil
Hintere Straße 1
78628 Rottweil
Gemeinde Rottweil – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat den Bebauungsplan für die geplante Fußgänger-Hängebrücke Neckarline beschlossen. Die Stadtverwaltung hat alle notwendigen Planunterlagen vorliegen und die vertraglichen Grundlagen sind abgeschlossen, einschließlich eines städtebaulichen Vertrags, eines Dienstbarkeits-Vertrags und eines Kaufvertrags für den Bau eines Parkplatzes.
Der Baubeginn ist im Februar 2025 geplant, mit archäologischen Untersuchungen im Bereich des Bockshofs am 17. Februar und Gründungsarbeiten für den Brückenpylon auf der östlichen Talseite am 10. März. Die Errichtung des Pylons und das Spannen der Tragseile sind für den Sommer 2025, die Montage des Fußgängerstegs für die zweite Jahreshälfte 2025 und die feierliche Eröffnung für Mai 2026 geplant.
Die Brücke wird 606 Meter lang sein und die historische Innenstadt von Rottweil mit dem TK Elevator Testturm im Industriegebiet Berner Feld verbinden, ohne Stützpfeiler im Neckartal zu benötigen. Ein einziger Pylon auf der stadtfernen Seite des Tals wird die Brücke tragen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.