Sie wurde 974 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt 1428 die Stadtrechte. Heute hat Seesen 19.900 Einwohner (am 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.125 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38723
Vorwahlen
05381, 05384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Seesen, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmhle, AmBrillteich, AufdemSchildberg, Bockfeld, Försterkamp, Heberblick, Neckelnberg, Spielmannshöhe, Steinkamp, UntermBulke, Winkelsmühle
Adressen:
1. Stadt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
2. Landkreis Goslar
Breite Straße 3
38640 Goslar
3. Einwohnermeldeamt Seesen
Markt 1
38723 Seesen
Gemeinde Seesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.