Sigmaringen ist eine baden-württembergische Kreisstadt an der oberen Donau und die zweitgrößte Stadt im Landkreis Sigmaringen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72488
Vorwahl
07571
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Josefslust, Paulterhof, Josefslust, Paulterhof
Adressen:
1. Landratsamt Sigmaringen
Wilhelmstraße 41
72488 Sigmaringen
2. Stadtverwaltung Sigmaringen
Neustr. 2
72488 Sigmaringen
3. Kreisgericht Sigmaringen
Königstraße 18
72488 Sigmaringen
Gemeinde Sigmaringen – Öffnungszeiten
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FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.