Seit 1. Das im Jahre 770 erstmals erwähnte Sinsheim gehörte jahrhundertelang zur Kurpfalz. Sie ist nach Weinheim die zweitgrößte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und ein Mittelzentrum in der Metropolregion Rhein-Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
35.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74889
Vorwahlen
072601, 072612, 072653, 072664, 072685
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmhle, Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim
2. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kirchstraße 5
69168 Wiesloch
3. Gewerbeamt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim
Gemeinde Sinsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.