Sonthofen ist die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
21.589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87527
Vorwahl
08321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Httenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Sonthofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel, Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Hüttenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel
Adressen:
1. Stadt Sonthofen
Oberstdorfer Straße 25
87527 Sonthofen
2. Landratsamt Oberallgäu
Grüntenstraße 1
87527 Sonthofen
3. Polizeistation Sonthofen
Bahnhofstraße 4
87527 Sonthofen
Gemeinde Sonthofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.