Springe ist eine Stadt und eine selbständige Gemeinde mit rund 30.000 Einwohnern in der Region Hannover.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
29.897 (15. Jan. 2020)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl
31832
Vorwahlen
05041, 05044, 05045
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund, AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund
Adressen:
1. Stadtverwaltung Springe
Am Markt 1
31832 Springe
2. Einwohnermeldeamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
3. Ordnungsamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
Gemeinde Springe – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.