Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Springe

Springe ist eine Stadt und eine selbständige Gemeinde mit rund 30.000 Einwohnern in der Region Hannover.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
29.897 (15. Jan. 2020)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl
31832
Vorwahlen
05041, 05044, 05045
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund, AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund
Adressen:
1. Stadtverwaltung Springe
Am Markt 1
31832 Springe

2. Einwohnermeldeamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe

3. Ordnungsamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.