Trippstadt ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67705
Vorwahl
06306
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antonihof, Bartelsberg, Gutenbrunnen, Hasenberg, Heidenkopf, Hubertushaus, Immenhof, Johanniskreuz, Karlsthal, Karlsthalhäuschen, KlugscheMhle, Langensohl, Lauberhof, Meiserspring, Meiserthal, MittlererHammer, Neuhöferthal, Neuhof, ObererHammer, Sägemhle, Schmelz, Tiefenteich, UntererHammer, Willensteinerhof, Willensteinermhle, Antonihof, Bartelsberg, Gutenbrunnen, Hasenberg, Heidenkopf, Hubertushaus, Immenhof, Johanniskreuz, Karlsthal, Karlsthalhäuschen, KlugscheMühle, Langensohl, Lauberhof, Meiserspring, Meiserthal
Adressen:
1. Gemeinde Trippstadt
Hauptstraße 14
67705 Trippstadt
2. Ortsgemeinde Trippstadt
Kirchstraße 11
67705 Trippstadt
3. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Hauptstraße 1
66877 Ramstein-Miesenbach
Gemeinde Trippstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.