Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kappeln

Bis Juni 2006 war es Garnisonsstadt aufgrund der Stationierung von Marineeinheiten im Stützpunkt Olpenitz. Kappeln (dänisch Kappel) ist eine Stadt in der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein (Deutschland). Kappeln ist von je her Handelsplatz und Fischereiort
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24376, 24404Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04642, 04644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buhs, Ellenberg, Ellenbergholz, Espenis, Freudenlund, Friedenshöh, Gammellck, Grauhöft, Grimsberg, Grimsfeld, Grimsnis, Grödersbyholz, Großgrödersby, Grummark, Habertwedt, Kappelholz, Kleefeld, Kleingrödersby, Knppelberg, Königstein, Loitmark, Loitmarkfeld, Lttfeld, Mhlenholz, Neuheim, Nonsfeld, Röst, Rösterfeld, Sandbek, Stutebll, Stutebllfeld, Töstrupholz, Wassermhle, Wassermhlenholz, Watestelle, Westerlcken, Wiemoos, Wilhelminenhöh, Wittkielberg, Buhs
Adressen:
1. Stadt Kappeln
Am Markt 1
24376 Kappeln

2. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 70
24837 Schleswig

3. Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel
An der Werft 1
24143 Kiel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kappeln hat am 20.11.2024 den Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des B-Planes Nr. 65 für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring gefasst, die am 20.12.2024 rechtskräftig wurde.

Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich Kappeln wurde am 20.11.2024 beschlossen und am 03.12.2024 bekanntgemacht.

Die Stadtvertretung hat am 27.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 97 "Alt-Ellenberg" für den Siedlungsbereich östlich der Schlei beschlossen.

Am 25.01.2023 wurden B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten Wohngebieten beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen, die am 01.02.2023 in Kraft trat.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.