Bis Juni 2006 war es Garnisonsstadt aufgrund der Stationierung von Marineeinheiten im Stützpunkt Olpenitz. Die Stadt liegt an der Schlei nicht nur in Ostseenähe, sondern verfügt seit der Eingemeindung der Ortschaft Olpenitz auch über eine Angrenzung an die Ostsee. Bis Juni 2006 war es Garnisonsstadt aufgrund der Stationierung von Marineeinheiten im Stützpunkt Olpenitz
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24376, 24404Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04642, 04644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buhs, Ellenberg, Ellenbergholz, Espenis, Freudenlund, Friedenshöh, Gammellck, Grauhöft, Grimsberg, Grimsfeld, Grimsnis, Grödersbyholz, Großgrödersby, Grummark, Habertwedt, Kappelholz, Kleefeld, Kleingrödersby, Knppelberg, Königstein, Loitmark, Loitmarkfeld, Lttfeld, Mhlenholz, Neuheim, Nonsfeld, Röst, Rösterfeld, Sandbek, Stutebll, Stutebllfeld, Töstrupholz, Wassermhle, Wassermhlenholz, Watestelle, Westerlcken, Wiemoos, Wilhelminenhöh, Wittkielberg, Buhs
Adressen:
1. Stadt Kappeln
Am Markt 1
24376 Kappeln
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 70
24837 Schleswig
3. Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel
An der Werft 1
24143 Kiel
Gemeinde Kappeln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kappeln hat am 20.11.2024 den Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des B-Planes Nr. 65 für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring gefasst, die am 20.12.2024 rechtskräftig wurde.
Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich Kappeln wurde am 20.11.2024 beschlossen und am 03.12.2024 bekanntgemacht.
Die Stadtvertretung hat am 27.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 97 "Alt-Ellenberg" für den Siedlungsbereich östlich der Schlei beschlossen.
Am 25.01.2023 wurden B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten Wohngebieten beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen, die am 01.02.2023 in Kraft trat.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.