Kappeln ist von je her Handelsplatz und Fischereiort. Kappeln verfügt neben einem kleinen Hafenbetrieb über mehrere Sportboothäfen und eine Reihe von Betrieben, die für die Versorgung und den Unterhalt der Sportboote dienen. Kappeln ist von je her Handelsplatz und Fischereiort
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24376, 24404Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04642, 04644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buhs, Ellenberg, Ellenbergholz, Espenis, Freudenlund, Friedenshöh, Gammellck, Grauhöft, Grimsberg, Grimsfeld, Grimsnis, Grödersbyholz, Großgrödersby, Grummark, Habertwedt, Kappelholz, Kleefeld, Kleingrödersby, Knppelberg, Königstein, Loitmark, Loitmarkfeld, Lttfeld, Mhlenholz, Neuheim, Nonsfeld, Röst, Rösterfeld, Sandbek, Stutebll, Stutebllfeld, Töstrupholz, Wassermhle, Wassermhlenholz, Watestelle, Westerlcken, Wiemoos, Wilhelminenhöh, Wittkielberg, Buhs
Adressen:
1. Stadt Kappeln
Am Markt 1
24376 Kappeln
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 70
24837 Schleswig
3. Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel
An der Werft 1
24143 Kiel
Gemeinde Kappeln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kappeln hat am 20.11.2024 den Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des B-Planes Nr. 65 für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring gefasst, die am 20.12.2024 rechtskräftig wurde.
Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich Kappeln wurde am 20.11.2024 beschlossen und am 03.12.2024 bekanntgemacht.
Die Stadtvertretung hat am 27.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 97 "Alt-Ellenberg" für den Siedlungsbereich östlich der Schlei beschlossen.
Am 25.01.2023 wurden B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten Wohngebieten beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen, die am 01.02.2023 in Kraft trat.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.