Uslar ist eine deutsche Kleinstadt und Mittelzentrum am südwestlichen Rand des Sollings im niedersächsischen Landkreis Northeim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37170
Vorwahlen
05571, 05573, 05506, 05574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, Vahle, AnbauvordemHennekenberge, Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, SollingerOberhütte, SollingerUnterhütte, Vahle
Adressen:
1. Stadt Uslar
Bürgermeister-Müller-Straße 1
37170 Uslar
2. Finanzamt Northeim
Willy-Brandt-Ring 19
37154 Northeim
3. Landkreis Northeim
Körnerstraße 6
37154 Northeim
Gemeinde Uslar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.