Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Volkmarsen

Volkmarsen ist eine Kleinstadt im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
6736 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34471
Vorwahl
05693
Adresse der Stadtverwaltung
Steinweg 29, 34471 Volkmarsen
Steinweg 29, 34471 Volkmarsen 34471 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Volkmarsen
Am Markt 1
34471 Volkmarsen

2. Amtsgericht Frankenberg (Eder)
Waisenhausstraße 5
35066 Frankenberg (Eder)

3. Landratsamt Waldeck-Frankenberg
Friedrichstraße 15
34497 Korbach
Gemeinde Volkmarsen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.