Wald-Michelbach im Odenwald ist mit einer Fläche von über 74 km² die flächenmäßig größte Gemeinde im südhessischen Kreis Bergstraße, noch vor der Stadt Lampertheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.664 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69483
Vorwahl
06207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach, Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach
Adressen:
1. Gemeinde Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
2. Ordnungsamt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
3. Bürgeramt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
Gemeinde Wald-Michelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.