Waldfeucht ist eine an der Grenze zu den Niederlanden gelegene Gemeinde im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg mit rund 8800 Einwohnern (Stand 2016).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52525
Vorwahlen
02455, 02452
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brggelchen, Erdbrggerhof, Obspringen, Brüggelchen, Erdbrüggerhof, Obspringen
Adressen:
1. Gemeinde Waldfeucht
Hauptstraße 1
52525 Waldfeucht
2. Bürgeramt Waldfeucht
Hauptstraße 1
52525 Waldfeucht
3. Ordnungsamt Waldfeucht
Hauptstraße 1
52525 Waldfeucht
Gemeinde Waldfeucht – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.