Gemessen an der Einwohnerzahl ist sie die drittgrößte Ortsgemeinde des Landkreises Südwestpfalz und die zweitgrößte, die kein Stadtrecht besitzt. Waldfischbach-Burgalben ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, die 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Waldfischbach und Burgalben entstand
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
4629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67714
Vorwahl
06333
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmWallerbhl, AmWallerbühl, JugenddorfSickingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
2. Ordnungsamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
3. Bauamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
Gemeinde Waldfischbach-Burgalben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.