Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weiskirchen

Weiskirchen (Saarländisch Weiskerje, Wéskärschen) ist eine Gemeinde im Landkreis Merzig-Wadern (Saarland) mit rund 6500 Einwohnern in 5 Ortsteilen.
Bundesland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
6298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66709
Vorwahlen
06876, 06872, 06871, 06874
Adresse der Gemeinde
Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen 66709 Saarland DE
Website
Ortsteile
Rodung, Weierweiler, Rodung, Weierweiler
Adressen:
1. Gemeinde Weiskirchen, Hauptstraße 1, 66687 Weiskirchen
2. Verbandsgemeinde Tholey, Am Markt 1, 66592 Tholey
3. Landkreis Merzig-Wadern, Poststraße 7, 66663 Merzig
Gemeinde Weiskirchen – Öffnungszeiten
  • Montag: 10:00 - 12:00
  • Dienstag: 10:00 - 12:00
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00
  • Donnerstag: 10:00 - 12:00
  • Freitag: 10:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.