Merzig (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Meerzisch/Miërzësch, luxemburgisch Mäerzeg, französisch Mercy) ist eine Kreisstadt im Saarland und Verwaltungssitz des Landkreises Merzig-Wadern mit rund 30.000 Einwohnern in 17 Stadtteilen auf 108 km²
Bundesland
Saarland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
29.609 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66651–66663
Vorwahlen
06861, 06869
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmhle, Schinkenloch, Schtzenhaus, Wiesenhof, Ellerhof, Rotensteinerweg, Saarmühle, Schinkenloch, Schützenhaus, Wiesenhof
Adressen:
1. Stadt Merzig, Am Stadtgarten 1, 66663 Merzig
2. Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 1, 66663 Merzig
3. Agentur für Arbeit Merzig, Am Bahnhof 5, 66663 Merzig
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Merziger Stadtrat berät über die Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens für den Bau eines neuen Edeka-Marktes in der Rieffstraße mit einer Verkaufsfläche von 2.500 Quadratmetern. Dieses Projekt betrifft jedoch nicht das alte Kaufland-Gelände, wo weiterhin Gespräche über eine Neunutzung laufen.
Zudem plant die Kreisstadt Merzig die Erschließung des Neubaugebietes „Gröbelknöpfchen“ im Stadtteil Brotdorf, um Wohnraum zu schaffen und die bestehende Infrastruktur zu sichern.
Der Stadtrat hat auch den Bebauungsplan „Baugebiet Hönbruch“ beschlossen und die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ zur Entwicklung eines Wohnquartiers beschlossen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.