Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises und – wie sechs weitere größere Mittelstädte im Land Hessen – eine Stadt mit Sonderstatus. Wetzlar ist eine Stadt in Mittelhessen und ehemalige Reichsstadt sowie der letzte Sitz des Reichskammergerichtes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
52.969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35576–35586
Vorwahlen
06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein, Büblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein
Adressen:
1. Stadt Wetzlar, Marktplatz 1, 35578 Wetzlar
2. Agentur für Arbeit Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 2, 35578 Wetzlar
3. Finanzamt Wetzlar, Goethestraße 4, 35578 Wetzlar
Gemeinde Wetzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.