Wietzen ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31613
Vorwahl
05022
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mtzengrund, Schwarzeheide, Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mützengrund, Schwarzeheide
Adressen:
1. Gemeinde Wietzen
Am Markt 1
27389 Wietzen
2. Landkreis Diepholz
Außenstelle Syke
Bremer Str. 14
28857 Syke
3. Polizeikommissariat Syke
Bremer Str. 11
28857 Syke
Gemeinde Wietzen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf