Warmsen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31606
Vorwahl
05767
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bahlen, Brinkort, Blten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Striede, Walshorst, Westerbruchsheide, AufdemBirkenfelde, Bahlen, Brinkort, Bülten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Stüriede, Walshorst, Westerbruchsheide
Adressen:
1. Gemeinde Warmsen
Steinweg 2
49419 Warmsen
2. Amtsgericht Diepholz
Wilhelmstraße 16
49356 Diepholz
3. Landkreis Diepholz
Bremer Straße 12
49356 Diepholz
Gemeinde Warmsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.