Warmsen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31606
Vorwahl
05767
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bahlen, Brinkort, Blten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Striede, Walshorst, Westerbruchsheide, AufdemBirkenfelde, Bahlen, Brinkort, Bülten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Stüriede, Walshorst, Westerbruchsheide
Adressen:
1. Gemeinde Warmsen
Steinweg 2
49419 Warmsen
2. Amtsgericht Diepholz
Wilhelmstraße 16
49356 Diepholz
3. Landkreis Diepholz
Bremer Straße 12
49356 Diepholz
Gemeinde Warmsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.