Warmsen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31606
Vorwahl
05767
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bahlen, Brinkort, Blten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Striede, Walshorst, Westerbruchsheide, AufdemBirkenfelde, Bahlen, Brinkort, Bülten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Stüriede, Walshorst, Westerbruchsheide
Adressen:
1. Gemeinde Warmsen
Steinweg 2
49419 Warmsen
2. Amtsgericht Diepholz
Wilhelmstraße 16
49356 Diepholz
3. Landkreis Diepholz
Bremer Straße 12
49356 Diepholz
Gemeinde Warmsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.