Wietzendorf ist eine Gemeinde und staatlich anerkannter Erholungsort in der Lüneburger Heide und gehört zum Landkreis Heidekreis im Land Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
4156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29649
Vorwahl
05196
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrnerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lhrsbockel, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge, Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrünerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lührsbockel, MarbostelbeiWietzendorf, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge
Adressen:
1. Gemeinde Wietzendorf
Am Markt 1
29649 Wietzendorf
2. Landkreis Heidekreis
Am Markt 1
29640 Schneverdingen
3. Bürgeramt Wietzendorf
Hauptstraße 1
29649 Wietzendorf
Gemeinde Wietzendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.