Celle [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈtsɛlə] ist eine große selbständige Stadt und Kreisstadt des Landkreises Celle in Niedersachsen, Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
69.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
29221–29229
Vorwahlen
05141, 05086
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lachtehausen, Lachtehausen
Gemeinde Celle – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Celle hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans in verschiedenen Stadien der Bearbeitung. Zum Beispiel gibt es die 120. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 172, für die ein Aufstellungsbeschluss vorliegt.
- Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 175 GrH und den Bebauungsplan Nr. 37 Ace.
- Der Bebauungsplan Nr. 168 wird fortgesetzt, und es gibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 168 GrH und den Bebauungsplan Nr. 151.
- Die Stadt Celle hat auch eine Satzung zur Regelung der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum für die Bundestagswahl am 23.02.2025 veröffentlicht, obwohl dies nicht direkt zum Bebauungsplan gehört, zeigt es die aktuelle Planungs- und Verwaltungstätigkeit der Stadt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.