Celle [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈtsɛlə] ist eine große selbständige Stadt und Kreisstadt des Landkreises Celle in Niedersachsen, Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
69.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
29221–29229
Vorwahlen
05141, 05086
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lachtehausen, Lachtehausen
Gemeinde Celle – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Celle hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans in verschiedenen Stadien der Bearbeitung. Zum Beispiel gibt es die 120. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 172, für die ein Aufstellungsbeschluss vorliegt.
- Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 175 GrH und den Bebauungsplan Nr. 37 Ace.
- Der Bebauungsplan Nr. 168 wird fortgesetzt, und es gibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 168 GrH und den Bebauungsplan Nr. 151.
- Die Stadt Celle hat auch eine Satzung zur Regelung der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum für die Bundestagswahl am 23.02.2025 veröffentlicht, obwohl dies nicht direkt zum Bebauungsplan gehört, zeigt es die aktuelle Planungs- und Verwaltungstätigkeit der Stadt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.