Windach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und bildet zusammen mit den Gemeinden Finning und Eresing die Verwaltungsgemeinschaft Windach, deren Sitz sich im Schloss Windach befindet.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86949
Vorwahl
08193
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Oberwindach, Sixenried, Stillern, Oberwindach, Sixenried, Stillern
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Windach, Am Kirchplatz 1, 86949 Windach
2. Landratsamt Landsberg am Lech, Poststraße 7, 86899 Landsberg am Lech
3. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Widenmayerstraße 13, 81739 München
Gemeinde Windach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.