Sie ist die größte Mittelstadt Bayerns, Universitäts-, Schul- und Verwaltungsstadt, Sitz eines Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, wichtiges Wirtschaftszentrum Oberfrankens sowie Sitz des gleichnamigen Erzbistums
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
77.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
96047, 96049, 96050, 96052
Vorwahl
0951
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld, Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld
Gemeinde Bamberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Februar 2024 hat der Bau- und Werksenat der Stadt Bamberg den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan ‘Hafen Bamberg’ einstimmig gefasst, um die Weiterentwicklung und städtebauliche Sicherung des Hafenbetriebs zu gewährleisten. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geplant.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.