Bamberg (mittelalterlich: Babenberg, bambergisch: „Bambärch“) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken und Standort des Landratsamtes Bamberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
77.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
96047, 96049, 96050, 96052
Vorwahl
0951
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld, Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld
Gemeinde Bamberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Februar 2024 hat der Bau- und Werksenat der Stadt Bamberg den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan ‘Hafen Bamberg’ einstimmig gefasst, um die Weiterentwicklung und städtebauliche Sicherung des Hafenbetriebs zu gewährleisten. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geplant.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.