Wuppertal ist mit 353.590 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt und das Industrie-, Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentrum des Bergischen Landes
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
354.572 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42103–42399
Vorwahlen
0202, 02058, 02053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Wuppertal - Hauptverwaltung, Johannes-Rau-Platz 1, 42103 Wuppertal
2. Ordnungsamt Wuppertal, Dömmlingstraße 6, 42103 Wuppertal
3. Bürgerbüro Wuppertal, Elberfelder Straße 11, 42103 Wuppertal
Gemeinde Wuppertal – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:00
- Freitag: 07:30 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.