Remscheid ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
111.770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42853–42859, 42897, 42899
Vorwahlen
02191, 0202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Remscheid
Kaiserstraße 1
42853 Remscheid
Finanzamt Remscheid
Kaiserstraße 16
42853 Remscheid
Agentur für Arbeit Remscheid
Hauptstraße 1
42853 Remscheid
Gemeinde Remscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 für das Outlet Remscheid in Lennep wurde eingeleitet, mit dem Ziel, ein großflächiges Einkaufszentrum mit maximal 18.000 m2 Verkaufsfläche und zusätzlichen Nutzungen zu errichten. Das Projekt soll unmittelbar an die Altstadt von Lennep angrenzen und nachhaltige Aspekte berücksichtigen.
- Der Bebauungsplan Nr. 671 für das Gebiet Am Sieper Park ist weiterhin in der Diskussion, nachdem die CDU im Mai 2021 einen Sachstandsbericht beantragt hatte. Der Plan wurde mehrfach vertagt und es gibt noch keine endgültige Entscheidung.
- Die politischen Beratungen und die Beschlussfassung für die Bebauungspläne erfolgen oft in verschiedenen Ausschüssen und Sitzungen der Stadt Remscheid, wie z.B. im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz und im Rat der Stadt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.