Remscheid ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
111.770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42853–42859, 42897, 42899
Vorwahlen
02191, 0202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Remscheid
Kaiserstraße 1
42853 Remscheid
Finanzamt Remscheid
Kaiserstraße 16
42853 Remscheid
Agentur für Arbeit Remscheid
Hauptstraße 1
42853 Remscheid
Gemeinde Remscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 für das Outlet Remscheid in Lennep wurde eingeleitet, mit dem Ziel, ein großflächiges Einkaufszentrum mit maximal 18.000 m2 Verkaufsfläche und zusätzlichen Nutzungen zu errichten. Das Projekt soll unmittelbar an die Altstadt von Lennep angrenzen und nachhaltige Aspekte berücksichtigen.
- Der Bebauungsplan Nr. 671 für das Gebiet Am Sieper Park ist weiterhin in der Diskussion, nachdem die CDU im Mai 2021 einen Sachstandsbericht beantragt hatte. Der Plan wurde mehrfach vertagt und es gibt noch keine endgültige Entscheidung.
- Die politischen Beratungen und die Beschlussfassung für die Bebauungspläne erfolgen oft in verschiedenen Ausschüssen und Sitzungen der Stadt Remscheid, wie z.B. im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz und im Rat der Stadt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.