Februar 2006 durch Umbenennung Zeulenrodas nach dem Zusammenschluss der Städte Zeulenroda und Triebes, wobei die Stadt Triebes aufgelöst und nach Zeulenroda eingegliedert wurde. Sie entstand am 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07937, 07950
Vorwahlen
036628, 036622, 036626 (Merkendorf), 037431 (u. a. Bernsgrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
2. Finanzamt Greiz
Wernesgrüner Straße 1
07973 Greiz
3. Landratsamt Greiz
Hohenölsenstraße 2
07973 Greiz
Gemeinde Zeulenroda-Triebes – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 13:00 - 16:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.