Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten Thüringens. Hinter der Landeshauptstadt Erfurt steht Gera nach Fläche an zweiter und nach Bevölkerung hinter Jena an dritter Stelle im Freistaat Thüringen
Bundesland
Einwohner
91.368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07545–07557
Vorwahlen
0365, 036695
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gera – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
- Der Haushaltsplan der Stadt Gera für 2025includes Investitionen von knapp 40 Millionen Euro, die auch für Bebauungs- und Entwicklungsvorhaben wie die Neue Mitte und andere städtische Projekte vorgesehen sind.
- Das Projekt Geras Neue Mitte bleibt ein IBA-Projekt und konzentriert sich auf die südliche Fläche mit den Standorten Haus am Brühl und Platz am KuK, mit dem Ziel, diese Flächen durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu entwickeln.
- Die Stadt Gera plant im Rahmen des Bundesprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren die Entwicklung einer nachhaltigen und multifunktionalen Innenstadt, einschließlich der Neuen Mitte und des Tietz-Quartiers.
- Es gibt auch Quartiersentwicklungen wie das Milchhof-Quartier und das Tietzquartier, die in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung umgesetzt werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.