Gera liegt im Norden des Vogtlands an der Weißen Elster im ostthüringischen Hügelland in etwa 200 Metern Höhe und gehört zur Metropolregion Mitteldeutschland. Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten Thüringens
Bundesland
Einwohner
91.368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07545–07557
Vorwahlen
0365, 036695
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gera – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
- Der Haushaltsplan der Stadt Gera für 2025includes Investitionen von knapp 40 Millionen Euro, die auch für Bebauungs- und Entwicklungsvorhaben wie die Neue Mitte und andere städtische Projekte vorgesehen sind.
- Das Projekt Geras Neue Mitte bleibt ein IBA-Projekt und konzentriert sich auf die südliche Fläche mit den Standorten Haus am Brühl und Platz am KuK, mit dem Ziel, diese Flächen durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu entwickeln.
- Die Stadt Gera plant im Rahmen des Bundesprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren die Entwicklung einer nachhaltigen und multifunktionalen Innenstadt, einschließlich der Neuen Mitte und des Tietz-Quartiers.
- Es gibt auch Quartiersentwicklungen wie das Milchhof-Quartier und das Tietzquartier, die in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung umgesetzt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.