Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten Thüringens. Hinter der Landeshauptstadt Erfurt steht Gera nach Fläche an zweiter und nach Bevölkerung hinter Jena an dritter Stelle im Freistaat Thüringen
Bundesland
Einwohner
91.368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07545–07557
Vorwahlen
0365, 036695
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gera – Öffnungszeiten
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- Der Haushaltsplan der Stadt Gera für 2025includes Investitionen von knapp 40 Millionen Euro, die auch für Bebauungs- und Entwicklungsvorhaben wie die Neue Mitte und andere städtische Projekte vorgesehen sind.
- Das Projekt Geras Neue Mitte bleibt ein IBA-Projekt und konzentriert sich auf die südliche Fläche mit den Standorten Haus am Brühl und Platz am KuK, mit dem Ziel, diese Flächen durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu entwickeln.
- Die Stadt Gera plant im Rahmen des Bundesprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren die Entwicklung einer nachhaltigen und multifunktionalen Innenstadt, einschließlich der Neuen Mitte und des Tietz-Quartiers.
- Es gibt auch Quartiersentwicklungen wie das Milchhof-Quartier und das Tietzquartier, die in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung umgesetzt werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.