Hinter der Landeshauptstadt Erfurt steht Gera nach Fläche an zweiter und nach Bevölkerung hinter Jena an dritter Stelle im Freistaat Thüringen. Gera liegt im Norden des Vogtlands an der Weißen Elster im ostthüringischen Hügelland in etwa 200 Metern Höhe und gehört zur Metropolregion Mitteldeutschland
Bundesland
Einwohner
91.368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07545–07557
Vorwahlen
0365, 036695
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gera – Öffnungszeiten
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- Sonntag:
- Der Haushaltsplan der Stadt Gera für 2025includes Investitionen von knapp 40 Millionen Euro, die auch für Bebauungs- und Entwicklungsvorhaben wie die Neue Mitte und andere städtische Projekte vorgesehen sind.
- Das Projekt Geras Neue Mitte bleibt ein IBA-Projekt und konzentriert sich auf die südliche Fläche mit den Standorten Haus am Brühl und Platz am KuK, mit dem Ziel, diese Flächen durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu entwickeln.
- Die Stadt Gera plant im Rahmen des Bundesprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren die Entwicklung einer nachhaltigen und multifunktionalen Innenstadt, einschließlich der Neuen Mitte und des Tietz-Quartiers.
- Es gibt auch Quartiersentwicklungen wie das Milchhof-Quartier und das Tietzquartier, die in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung umgesetzt werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.