Zweibrücken (französisch Deux-Ponts, pfälzisch Zweebrigge) ist eine Stadt in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66482
Vorwahlen
06332, 06337 (Mörsbach, Oberauerbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderBickenalb, Berghauserhof, Bickenaschbacherhof, Birkhausen, Bombacherhof, Bubenhausen, Deileisterhof, Dibeliushof, Eichenhof, Fasanerie, Freudenbergerhof, Galgenberghof, Ixheimerhammer, Kirchberghof, Langenthalhof, Nonnenbusch, Riedersbornhof, Rinckenhof, Rothenbergerhof, Schangerhof, Seiterswalderhof, Sturzenhof, Tannenblick, Trifthof, Tschifflick, TschifflickerDelle, Wolfsachterhof, Wolfslochhof
Adressen:
Bezirksamt Zweibrücken
Schwabenstraße 10
66482 Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken
Rathausplatz 1
66482 Zweibrücken
Agentur für Arbeit Zweibrücken
Am Mühlgraben 5
66482 Zweibrücken
Gemeinde Zweibrücken – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.