Zweibrücken (französisch Deux-Ponts, pfälzisch Zweebrigge) ist eine Stadt in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66482
Vorwahlen
06332, 06337 (Mörsbach, Oberauerbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderBickenalb, Berghauserhof, Bickenaschbacherhof, Birkhausen, Bombacherhof, Bubenhausen, Deileisterhof, Dibeliushof, Eichenhof, Fasanerie, Freudenbergerhof, Galgenberghof, Ixheimerhammer, Kirchberghof, Langenthalhof, Nonnenbusch, Riedersbornhof, Rinckenhof, Rothenbergerhof, Schangerhof, Seiterswalderhof, Sturzenhof, Tannenblick, Trifthof, Tschifflick, TschifflickerDelle, Wolfsachterhof, Wolfslochhof
Adressen:
Bezirksamt Zweibrücken
Schwabenstraße 10
66482 Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken
Rathausplatz 1
66482 Zweibrücken
Agentur für Arbeit Zweibrücken
Am Mühlgraben 5
66482 Zweibrücken
Gemeinde Zweibrücken – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.