Juli 1936: Bernkastel-Cues, noch ältere Schreibweise Berncastel-Cues, ist eine verbandsangehörige Stadt an der Mittelmosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54470
Vorwahl
06531
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bernkastel-Kues – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat Handlungsempfehlungen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung veröffentlicht, die am 28.09.2022 vom Verbandsgemeinderat beschlossen wurden. Diese Empfehlungen betonen die Minimierung der Flächenversiegelung und fördern eine städtebauliche Entwicklung durch Innenentwicklung. Bebauungspläne sollen den bestmöglichen Energiestandard anstreben und Energiekonzepte für Baugebiete umfassen.
Ein interkommunales Gewerbegebiet von etwa 62 ha ist in der Gemeinde Maring-Noviand geplant, mit möglicher Erweiterung durch die Ortsgemeinde Osann-Monzel. Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues liegt im Entwurf und sieht die Ausweisung von Gewerbegebieten vor.
Verschiedene Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile und Gebiete in Bernkastel-Kues, wie z.B. das Gewerbegebiet Andel, das Gewerbegebiet Schützenweg in Kues und das Wohngebiet Kueser Plateau, sind in Bearbeitung oder wurden aktualisiert.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.