Bernkastel-Kues [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌbɛɐnkaːstl̩ˈkuːs] (Dehnungs-e), amtliche Schreibweise bis zum 16
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
7114 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54470
Vorwahl
06531
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bernkastel-Kues – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat Handlungsempfehlungen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung veröffentlicht, die am 28.09.2022 vom Verbandsgemeinderat beschlossen wurden. Diese Empfehlungen betonen die Minimierung der Flächenversiegelung und fördern eine städtebauliche Entwicklung durch Innenentwicklung. Bebauungspläne sollen den bestmöglichen Energiestandard anstreben und Energiekonzepte für Baugebiete umfassen.
Ein interkommunales Gewerbegebiet von etwa 62 ha ist in der Gemeinde Maring-Noviand geplant, mit möglicher Erweiterung durch die Ortsgemeinde Osann-Monzel. Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues liegt im Entwurf und sieht die Ausweisung von Gewerbegebieten vor.
Verschiedene Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile und Gebiete in Bernkastel-Kues, wie z.B. das Gewerbegebiet Andel, das Gewerbegebiet Schützenweg in Kues und das Wohngebiet Kueser Plateau, sind in Bearbeitung oder wurden aktualisiert.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.