Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Zülpich

Chr. Die „Römerstadt“ Zülpich mit dem lateinischen Namen Tolbiacum existiert seit dem 1. Chr. Chr
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53909
Vorwahlen
02252, 02251, 02256, 02425
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 21, 53909 Zülpich
Markt 21, 53909 Zülpich 53909 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
BessenicherMühle, Floren, Hoven
Adressen:
1. Stadt Zülpich
Kölner Straße 2
53909 Zülpich

2. Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Euskirchen
Leschbystraße 1
53879 Euskirchen
Gemeinde Zülpich – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 14:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.