Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 München

München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
1.487.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
80331–81929, 85540[A 1]
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allach-Untermenzing, Altstadt-Lehel, Aubing-Lochhausen-Langwied, Au-Haidhausen, BergamLaim, Bogenhausen, Feldmoching-Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen-AmHart, Moosach, Neuhausen-Nymphenburg, Obergiesing-Fasangarten, Pasing-Obermenzing, Ramersdorf-Perlach, Schwabing-Freimann, Schwabing-West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Trudering-Riem, Untergiesing-Harlaching, Dornach
Adressen:
1. Stadt München - Referat für Bildung und Sport, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
2. Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstraße 19, 80466 München
3. Hauptbahnhof München - Bundespolizei, Bahnhofplatz 2, 80335 München
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00 Dienstag: 08:30 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 15:00 Donnerstag: 08:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats in München hat several Bebauungspläne beschlossen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

- Im Bereich der Gallmayerstraße in Haidhausen wird mit dem sektoralen Bebauungsplan Nr. 2185 ein Anteil von 40 Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt.
- Für die Grundstücke in der Maxvorstadt zwischen Schellingstraße, Luisenstraße, Arcisstraße und Heßstraße wurde der sektorale Bebauungsplan Nr. 2199 aufgestellt.
- In der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kommt der sektorale Bebauungsplan Nr. 2198 zur Anwendung, um noch nicht ausgeschöpfte Wohnbaupotentiale zu nutzen.

Zusätzlich sind neue Wohnprojekte geplant:
- Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen entstehen, davon 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau und 10 Prozent im preisgedämpften Wohnungsbau.
- In der Hirmerei in Allach wird ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen und wohnverträglichem Gewerbe entwickelt.

Diese Pläne umfassen auch die Schaffung von Grünflächen, Kindertagesstätten und gewerblichen Einrichtungen sowie die Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Aspekte.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.