Ahlden (Aller) ein Flecken im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen und eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Ahlden.
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
1553 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29693
Vorwahl
05164
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Straßen in Ahlden (Aller):
Albert-Borchert-Str.,
Am alten Bahnhof,
Am Dammfeld,
Am Friedhof,
Am kleinen Felde,
Am Walde,
An der Gänsewiese,
An der Schulstr.,
Auf dem Brink,
Bahnhofstr.,
Brauhaus,
Brink,
Bruchweg,
Büntestr.,
Deichgarten,
Dorfstr.,
Eilter Dorfstr.,
Eilter Str.,
Feldstr.,
Gartenweg,
Große Str.,
Großer Garten,
Herzogweg,
Im Draun,
Im Scheunenviertel,
Knickstr.,
Kurze Str.,
Lindenstr.,
Marktstr.,
Meierkamp,
Mörschweg,
Mühlendamm,
Mühlenweg,
Neue Str.,
Ostpreußenweg,
Pommernweg,
Querstr.,
Sackstr.,
Sandstr.,
Schlenkweg,
Schlesierweg,
Schloß Ahlden,
Schulstr.,
Sophie-Dorothea-Ring,
Twachtweg,
Uhlmann-Klee-Weg,
Vogteiweg,
Worthweg,
Zum Bahnhof,
Zum Gutshof,
Zum Poggenmoor,
Zur Fähre,
•
1
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.